
Mit Herz & Verstand für die Pferde im Münsterland
Was ist ein Notfall?
Kolik
Das können Sie tun:
Den Tierarzt anrufen und Dramatik der Kolik beschreiben. Nach Möglichkeit das Pferd führen. Wenn kein Führen mehr möglich ist, das Pferd auf einen Paddock oder in die Reithalle etc. bringen. Dort kann es sich gefahrlos wälzen. Durch das Wälzen kann keine Darmverlagerung entstehen.
Akute Atemnot
Das können Sie tun:
Den Tierarzt anrufen.
Augenerkrankungen
Das können Sie tun:
Das Pferd in dunkle Umgebung bringen. Eventuell eine Fliegenmaske verwenden.
Fieber ab 39,0°C
Das können Sie tun:
Die Beine des Pferdes kühlen. Wenn möglich „Wadenwickel“ anlegen.
Hufrehe
Das können Sie tun:
Das Pferd in eine gut eingestreute Box bringen bzw. auf weichen Untergrund stellen.
Schlundverstopfung
Das können Sie tun:
Das Pferd führen und dabei an der linken Halsseite in der Drosselrinne mit der Hand vom Kopf Richtung Brusteingang streichen bzw. massieren. Dort verläuft die Speiseröhre.
Lymphangitis (Entzündung im Lymphsystem)
Das können Sie tun:
Das Pferdebein komplett mit kaltem Wasser abduschen und kühlen.
Verletzungen (sind immer schwer einzuschätzen!)
Das können Sie tun:
Stark verdreckte Wunden mit Wasserschlauch ausspülen. Bei stark blutenden Verletzungen (Druck-)Verband (Bandagierunterlage, Bandage) anlegen.
Neue Notdienstgebühr seit dem 14.02.2020
Die Notdienstbereitschaft ist teuer und personalaufwendig. Auf Drängen der Tierärzte hebt der Gesetzgeber die Gebühren für den Notdienst an. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die neuen Gebühren ab dem 14.02.2020 in Kraft und rechtlich verpflichtend.
Was ändert sich für unsere Praxis?
Eine pauschale Notdienstgebühr
Bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.) muss der Kunde
einmalig 59,90 Euro (inkl. MwSt.) bezahlen; bei mehreren zu behandelnden
Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
Ein Mindestsatz
Im Notdienst müssen alle tierärztlichen Leistungen mit dem doppelten
Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden.
Die Notdienstzeiten
Notdienst ist werktags von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages.
Das Wochenende beginnt freitags ab 18 Uhr und endet um
8 Uhr des folgenden Montags. An gesetzlichen Feiertagen gilt
die Notdienstgebühr von 0 Uhr bis 24 Uhr.
Ausnahme
Sollten wir mit Ihnen von unserer Seite aus einen regulären Termin
nach 18 Uhr oder am Wochenende vereinbaren, werden diese
Behandlungen zu den normalen Gebührensätzen abgerechnet.
Diese Gebühren sollen dazu dienen, dass die medizinische Versorgung
Ihrer Tiere auch außerhalb der regulären Sprechzeiten
aufrechterhalten werden kann.
